# ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Shop von guerelsahin.com
§1 Geltungsbereich und Kundeninformationen
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen guerelsahin.com, Guerel Sahin Media GmbH, Deutschland und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.
(2) Unser Warenangebot richtet sich bei Verbrauchern ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.§2 Vertragsschluss und Preise(1) Die Angebote im Internet stellen ein verbindliches Angebot an Sie dar, Waren zu kaufen.
(2) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwersteuer und verstehen sich exklusive Versandkosten.
(3) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags an. §3 Kundeninformation: Speicherung des VertragstextesIhre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Konto) zugreifen.§4 Kundeninformation: KorrekturhinweisSie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.§5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen beim Kaufabschluss angegebene Adresse.
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind gilt ergänzend folgendes:
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.b. Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.c. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.d. Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.§6 Gesetzliche MängelhaftungsrechteFür unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.§7 HaftungsbeschränkungWir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.§8 Kaufmännischer GerichtsstandAusschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind. §9 Schlussbestimmungen(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).(3) Trotz dieser Rechtswahl genießt der Verbraucher weiterhin den Schutz der einschlägigen zwingenden österreichischen gesetzlichen Regelungen, insb. gem. § 6 öKSchG und §§ 864a und 879 Abs. 3 öABGB.“
# ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen von guerelsahin.com
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern (im Folgenden „Model“ genannt), guerelsahin.com (im Folgenden „Agentur“ genannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
01. BUCHUNGSGRUNDLAGEN01.1
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.01.2
Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Diese beträgt 20% des vereinbarten Honorars/Buyouts für das Model oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mwst.01.3
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.01.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.01.5
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyouts. Direktbuchungen oder Folgebuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig und verpflichten zum Schadensersatz.
02. BUCHUNGSMÖGLICHKEIT02.1
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Model fest für ein Engagement zu buchen. Eine Festbuchung gilt für den Kunden, das Model und die Agentur als verbindlicher Vertragsschluss. Das Model ist durch die Festbuchung verpflichtet, das vereinbarte Engagement zu erfüllen.02.2
Der Kunde ist durch die Festbuchung verpflichtet, das mit der Festbuchung vereinbarte Entgelt einschließlich der Vermittlungsprovision zu entrichten.02.3
Falls eine Festbuchung (noch) nicht gewünscht ist, kann eine unverbindliche Reservierung (Option) erfolgen, die aber alle Parteien nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag oder Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.02.4
Wetterbedingte Buchungen sind nach Vereinbarung möglich. Diese müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nichts anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Wetteroptionen
03. STORNIERUNG DER BUCHUNG03.1
Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund storniert werden.
Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn
– sich das Engagement wegen unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote als undurchführbar erweist oder
– das Model aufgrund von Verletzung, längerer Krankheit oder Unfall an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen an den vereinbarten Terminen verhindert ist. Dies ist gegen Vorlage durch Attest nachzuweisen.03.2
Soll eine Festbuchung storniert werden, ist der andere Vertragspartner unverzüglich unter Darlegung der Gründe für die Stornierung zu unterrichten.03.3
Wird eine Festbuchung durch den Kunden storniert, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.03.4
Die Stornierung einer Festbuchung bedarf der Schriftform oder der elektronischen Form per E-Mail. Eine Stornierung per SMS ist ausgeschlossen.03.5
Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.03.6
Liegen bei wetterbedingten Buchungen gem. § 2 Abs. 4 die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann nach Absprache mit dem Kunden das Shooting auf einen zweiten, vorab definierten Zeitraum verschoben werden. Diese Absage muss spätestens drei Werktage vor Shooting Start erfolgen. Für diesen Fall fallen keine ‚Ausfallhonorare an. Der zweite Termin ist bindend und obliegt den regulären Storno Konditionen.
04. VERGÜTUNG04.1
Der Kunde ist zur Entrichtung der im Buchungsauftrag vereinbarten Vergütung verpflichtet.04.2
Der Kunde hat zudem an die Agentur eine Agenturprovision in Höhe von 20% der Rechnungssumme zu entrichten.04.3
Reise- und Übernachtungskosten des Models werden grundsätzlich vom Kunden in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Abrechnung von Fahrten im eigenen PKW erfolgt mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.04.4
Die Agentur ist ermächtigt, die Ansprüche des Models gegenüber dem Kunden im Namen des Models abzurechnen. Der Kunde hat das Fotomodellhonorar sowie Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen jeweils nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Zahlungseingang bei der Agentur überweist diese die entsprechenden Beträge an das Model.
05. ARBEITSZEIT05.1
Für eine Tagesbuchung beträgt die vereinbarte Arbeitszeit in der Regel acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung in der Regel vier Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09.00 h bis 18.00 h inklusive einer Stunde Pause.05.2
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.05.3
Überstunden werden mit dem jeweiligen Stundensatz des vereinbarten Honorars zzgl. 15% Aufschlag vergütet. Die Vermittlungsprovision der Agentur erhöht sich entsprechend. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 45 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.05.4
An- und Abreise werden nur als Arbeitszeit berechnet, wenn dies im Vorfeld auch explizit so vereinbart wurde. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt immer zur Arbeitszeit.05.5
Der Kunde versichert, dass er bei der Buchung von Kindern, die unter den Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) fallen, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften einhalten wird.
06. NUTZUNGSRECHTE06.1
Bei der Einräumung von Nutzungsrechten aus dem Engagement wird das Model durch die Agentur vertreten.06.2
Der Agentur und dem Model wird gestattet, das produzierte Material zum Zwecke von Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung zu nutzen. Die Agentur darf mit dem vom Model erstellten Bildmaterial Eigenwerbung für das Model und die Agentur auf allen Werbemitteln betreiben. Ein etwaiger Nutzungsausschluss ist der Agentur schriftlich mitzuteilen.06.3
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.06.4
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar für das Model die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden für den Zeitraum von einem Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens aber zwei Monate nach Abschluss des Engagements.06.5
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
07. REKLAMATION07.1
Im Falle von Reklamationen vor oder während der Durchführung des Engagements hat der Kunde diese unverzüglich der Agentur mitzuteilen und die Reklamationsgründe darzulegen. Dabei wird widerlegbar unterstellt, dass ausreichende Reklamationsgründe nicht vorliegen, wenn der Kunde das Engagement trotz der Reklamation weiterführt.Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.07.2
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Beseitigung der Gründe zu geben, die zur Reklamation geführt haben.07.3
Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt oder reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die vereinbarte Vergütung und die Reise- und Unterkunftskosten in angemessener Weise.
08. PFLICHTEN DES KUNDEN08.1
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Durchführung des Engagements die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zur Arbeitszeit.08.2
Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und die Agentur über das Risiko vor Vertragsschluss vollständig schriftlich aufzuklären. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% der vereinbarten Vergütung.08.3
Soweit ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt wird, stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei.08.4
Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen.08.5
Der Kunde verpflichtet sich, dass nach einer erfolgten Buchung eines Models eine weitere zukünftige Buchung des Models ausschließlich über die Agentur erfolgen wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung steht der Agentur ein angemessener Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden zu, der in der Regel die Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision beträgt. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens zu.
09. HAFTUNG09.1
Die Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.09.2
Die Haftung der Agentur für jegliche Art von Unfällen des Models ist ausgeschlossen. Jedes Model ist für den Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung (auch im Ausland) verantwortlich.09.3
Die Haftung der Agentur und des Models für Schäden wegen höherer Gewalt ist ausgeschlossen09.4
Die Haftung des Models sowie der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt09.5
Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten und die Zusatzkosten zu tragen. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.09.6
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
10. VERTRAULICHKEIT Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen sowie alle nicht öffentlich zugänglichen Daten, von denen sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung dieser Vereinbarung ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. In diesem Fall ist die andere Partei unverzüglich über die Offenlegung zu informieren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.11. DATENSCHUTZ11.1
Die Agentur ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet.11.2
Die Agentur wird die an sie übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines Engagements erheben, nutzen und verarbeiten.11.3
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN12.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.12.2
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.12.3
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.12.4
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wechsel- und Urkundenprozesse ist Kaiserslautern.